Drei Anekdoten, die die Straf-Unkultur innerhalb von Fußballverbänden illustrieren, sind mir jüngst zugetragen worden: 1. Holger Speier, ehemaliger Jugendleiter des FC Burgsolms (Hessen), wurde vor zwei Jahren mit 50 Euro belegt, weil er auf einer Verbandssitzung eine flapsige Bemerkung fallen ließ („Wer lesen kann, ist im Vorteil.“), bei der der Kreisjugendwart das Gefühl hatte, sie ginge auf seine Kosten (zurecht übrigens). „Alle haben gelacht“, sagt Speier, „es war ja bloß ein Scherz.“ Daraufhin wurde er gemäß §84 der Verbandsordnung des Hessischen Fußballverbands des „unsportlichen Verhaltens gegenüber einem Verbandsfunktionär“ bezichtigt. Wie üblich übernahm der Verein die Strafe. Nach kurzer Diskussion, denn bei der Berufung wären 150 € Kosten angefallen. Für den Verlierer, also mit mindestens 99,5 Prozent Wahrscheinlichkeit den FC. „Vorsicht, 50 Euro!“ sei auf Tagungen inzwischen zum geflügelten Wort geworden, wenn jemand anhebt, die Stimme zu erheben.
2. Der Trainer einer Hamburger Amateurmannschaft hat mit mir beim Bier geplaudert: Vor zwei Jahren sei er mit seiner Vereinsdelegation zu einem Termin beim Sportgericht gereist, um an dem die Tätlichkeit einer seiner Spieler verhandelt wurde. Verhandelt werden sollte, denn weil sie mit zwei Minuten Verspätung eintrafen, habe das Gericht die Anhörung verweigert. Und eine vierwöchige Sperre ausgesprochen.
3. Eberhard Petri, Abteilungslseiter des westfälischen VfL Kamen, hat mir am Telefon erzählt, dass ein Betreuer der F-Jugend seines Vereins einmal 55 € Strafen verursachte, weil er zu einem Auswärtsspiel aus Versehen die falsche Passmappe mitnahm. Also hatte er 11 falsche Pässe, und 11 mal 5 gibt 55 Euro. Hessen hat für solche Fälle immerhin eine Höchststrafe von 15 Euro festgelegt.
Strafgebühren werden übrigens per Einzugsermächtigung transferiert – zumindest in einigen Ländern. Praktisch. Jedenfalls müsste für jeden Fußballkreis, wo das Geld hinfließt, eine satte Summe zusammenkommen. Wie viel das genau ist und was damit geschieht, weiß man nicht. Die gemeinnützigen Verbände veröffentlichen keine Zahlen. Und sind auch nicht zur Auskunft bereit. Meine Fragen blieben bislang unbeantwortet.
Recht verstanden: Strafe muss auch mal sein, und einen Spielbetrieb mit all seinen Rahmenbedingungen zu organisieren, kostet Geld. Doch die Vereinsleute fühlen sich gegängelt. Ein großes Ärgernis sind beispielsweise die Strafen, die beim Ergebnisdienst der DFB.net GmbH, der Plattform fussball.de, entfallen. Wenn ein Resultat zu spät gemeldet wird, setzt es teilweise mehr als 25 Euro – selbst für F-Jugendspiele. Dazu später mehr.
Meine Lieblingsstelle ist aber § 51 der hessischen Satzung: „Eine Veränderung des Spielfeldes oder des Platzaufbaus nach Spielbeginn ohne ausdrückliche Zustimmung des Schiedsrichters wird mit Geldstrafe von 30 bis zu 1300 Euro geahndet.“
Der Mensch, der dem FC Burgsolms die Strafe verhängt hat, ist für solche Entscheidungen allerdings auch bekannt und hat eine zweifelhafte Berühmtheit erlangt. (Wenn es wirklich der war, von dem ich ausgehe, dass er es war..)
FC Burgsolms kenn ich gar nicht! (Okay, auch den Schiri nicht!) Aber wir hatten früher auch immer Schiri´s die gegen uns pfiffen.
Das Schiris Spiele verpfeifen, dazu brauch ich, (als mickriger Verbandsliga- Torwart) keine FIFA- Kommission... das ist bei uns im Saarland (hinter vorgehaltener Hand) auch dem Verbandschef bekannt.
Grüsse
Hugo
www.fussball-kultur.com
Durch die Einführung des elektronischen Spielberichtes in weiten Kreisen des DFB sind die Kreispäpste hinter den Strafen her wie der Teufel hinterm Weihwasser...
Ich kenne das System der Strafen aus der Perspektive der Funktionärstätigkeit, und stellenweise ist es wirklich übertrieben.
Leider muss man aber auch sehen, dass in vielen Fällen Strafen das einzige Mittel sind, um überhaupt die Arbeit möglich zu machen (z.B. Termine einhalten, Sitzungsbesuch, Absenden von Spielberichten, richtiges Ausfüllen von Spielberichten etc).
Im übrigen sind die Einnahmen sehr einfach nachzulesen - jeder Landesverband hat mittlerweile ein automatisiertes System, das wöchentlich die gesamten ausgesprochenen Strafen in den "offiziellen Mitteilungen" sammelt und das auf den Internetseiten der Verbände als PDF einsehbar ist.
Die Strafen bezüglich dfbnet stehen da auch drin ;)
Leider ist es so, dass es in vielen Bereichen ohne Strafen überhaupt nicht geht, die Dinge werden erst dann ordentlich gehandhabt, wenn es Geld kostet. Eigentlich traurig dass es nicht auch anders geht.
Und jetzt nochmal konkret in Bezug auf die zitierten Gegebenheiten:
1. Fall:
Es gibt immer und überall Menschen, die sobald sie zu "Amt und Würden" gekommen sind, sich selbst für unantastbar halten und Kritik als Majestätsbeleidigung auffassen. Meiner Meinung nach sind solche Charaktereigenschaften mit Führungspositionen unvereinbar, aber irgendjemand hat in solchen Fällen diese Despoten auch dorthin gewählt.
2. Fall:
Selbstverständlich lächerlich, wegen geringfügiger Verspätung nicht mehr zu verhandeln. Allerdings ist die vierwöchige Sperre wegen einer Tätlichkeit in jedem Fall angesagt, so dass hier nicht von einem negativen Ergebnis gesprochen werden kann. Die Durchschnittssperrzeit bei Feldverweisen mit nachfolgender Spruchkammerverhandlung liegt bei mehr als sechs Wochen.
3. Fall:
Vollkommen richtig. Auch wenn es hart klingt, die Strafen für fehlende Spielpässe wurden nicht ohne Grund irgendwann eingeführt - es wurde einfach irgendwann zu viel Schindluder damit getrieben. Sowas kann zwar jedem mal passieren, aber es passiert auch jede Woche mindestens einmal. Ohne Strafandrohung wären die Pässe sicher noch öfter nicht da.
DFBNet:
Die Ergebnismeldung ist notwendig, um zeitnah die Tabellenplatzierung ermitteln zu können. Zeitnah bedeutet noch am Spieltag, und die hohen Strafen dienen dazu sicherzustellen, das die Meldungen dann auch vorliegen.
Mit der Einführung des elektronischen Spielberichts übrigens für die Ligen, in denen er verwendet wird, völlig weggefallen, da die Ergebnismeldung dann darüber erfolgt.
Den Paragraphen aus Hessen kenne ich nicht, bin aber auch kein Hesse;)
Sicherlich wird das nicht ohne Grund kodifiziert worden sein. Kann es sein, dass es in Hessen mal einen Fall gegeben hat, bei dem der Heimverein durch seinen Einfluss auf den Platzaufbau den Gastverein benachteiligt hat?
Könnte mir gut vorstellen, dass solche Dinge dann zu derartigen Vorschriften führen.
So, und nach all dem Gerede hier noch kurz was anderes:
Ich finde es toll, dass es die Helden gibt, und dass sie vor den Verbänden nicht die Duckmäuser spielen. Lasst euch nicht unterkriegen und macht weiter!
Hallo,
@hartplatzschiri:
> Im übrigen sind die Einnahmen sehr einfach
> nachzulesen - jeder Landesverband hat mittlerweile ein
> automatisiertes System, das wöchentlich die gesamten
> ausgesprochenen Strafen in den "offiziellen
> Mitteilungen" sammelt und das auf den Internetseiten
> der Verbände als PDF einsehbar ist.
> Die Strafen bezüglich dfbnet stehen da auch drin ;)
Das wäre mir neu. Weder in Berlin (www.berliner-fussball.de) noch in Brandenburg (www.flb.de) scheint es so was zu geben.
@Anonym
Berlin:
http://www.berliner-fussball.de/wdeutsch/service/amtliche/index.shtml
-- Sehr weit oben in der Navigation der Startseite
Brandenburg:
Tatsächlich nicht zu finden; allerdings findet sich der Hinweis auf die Veröffentlichung in der Verbanszeitschrift! Desweiteren ist für morgen (!) eine neue Webseite des Verbands geplant, wie der Startseite zu entnehmen ist, und es ist davon auszugehen, dass das eine der Neuerungen sein wird. Üblicherweise erhalten die Vereinsgeschäftsführer die AM / OM auch per eMail.
Dass in Brandenburg da offenbar noch nicht der Angleich an die anderen Verbände stattgefunden hat, verwundert schon etwas - eigentlich wurde die Einführung schon vor dem Launch des dfbnet auf dem DFB-Bundestag beschlossen.
Derartige Bestrafungen und Sanktionen wie sie Oliver Fritsch im Blog darstellt, erscheinen nur auf den ersten Blick absonderlich und kurios.
Sieht man aber etwas genauer hin, dann wird man sicher bei jedem Landesverband innerhalb des DFB fündig.
Nur als ein kleines Beispiel dafür, dass z. B. der Fall "Burgsolms" eben keine und auch nicht personenbezogene Besonderheit Hessens darstellt, hier der Link-Nachweis zu einer Posse, die sich in der niedersächsischen Provinz zugetragen hat.
Sie ist im Portal des Niedersächsischen Fußballverbandes (NFV) dokumentiert und hat ausweislich der zahlreichen Diskussionseinträge einige Sportsfreunde durchaus beschäftigt:
http://www.nfv-www.de/page.php?id=35&btr=20805
Disclaimer: Für das, was beim o. g. Link steht, bin ich nicht verantwortlich, distanziere mich deshalb vorsorglich davon und behaupte womöglich mit guten Gründen das Gegenteil!
Aus anderen Landesteilen Niedersachsen ließen sich fraglos ebenso abstruse Vorgänge dokumentieren.
Aus dem Südosten Niedersachsens könnte man derartige "Anekdoten" anführen, dass man damit alleine schon einen Blog füllen könnte.
Sie tragen sich spieltäglich z. B. in den Klassen des Bezirks Braunschweig zu und kommen dann zu bemerkenswerten Verhandlungen und Entscheidungen vor den Sportgerichten.
Das ist nun aber eben nicht regionsbezogen und liegt auch weniger an den aktiv Fußballspielenden.
Viel eher lässt sich auf hergebrachte und eingeschliffene Verhaltensweisen der weiter verbreiteten Spezies "Verbandsfunktionär" festmachen, die sich innerhalb des Rahmens des jeweiligen Regelwerks eines Landesverbandes bewegt und zuweilen auch klar außerhalb dieses Rahmens!
Jedenfalls spotten nach meiner Kenntnis in diesem Bereich z. B. Beweiserhebungsverfahren, die Beweiswürdigung sowie Rechtsauslegung und Rechtsfindung jeder Beschreibung und halten einer Prüfung nach Einhaltung rechtsstaatlichen Grundsätze ebenso wenig stand wie das Regelwerk der Verbands-Sportgerichtsbarkeit.
Letzthin gab´s hier den Fall in einem Bezirksligaspiel, dass der Schiri einen Spieler wegen angeblicher Tätlichkeit mit "Rot" des Feldes verwies.
Das vermeintliche Opfer der Tätlichkeit erklärte gleich nach dem Spiel hingegen, dass es eine solche gar nicht gab.
Was den Schiri nicht beeindruckte, behauptete er doch, seine Handlung, den Platzverweis im Spiel, nicht umkehren zu können und so auch die Tätlichkeit, die nicht stattgefunden hat, in den Spielberichtsbogen wider besseres Wissen zu dem Zeitpunkt eingetragen hat.
Woraufhin der Spieler wegen einer nicht erfolgten Tätlichkeit zu 5 Spielen Sperre verurteilt wurde.
Ganz hypothetisch,weil wirklichkeitsfern:
Könnte dieser Schiri nun eine bessere Regelkunde und zudem auch noch einen starken Charakter (i. e. Vorbildfunktion!) als seine Vorzüge anführen, dann hätte er nach Aussage des vermeintlich Geschädigten diesen im Spielbericht lobend für die Fair-Play-Wertung vorgeschlagen und dort auch einen Fehler seinerseits eingeräumt.
Ein Schiedsrichter kann und darf nunmal nur nach seiner eigenen Wahrnehmung entscheiden.
Das gilt im Übrigen auch für die Fair Play-Meldung.
Desweiteren hat der betreffende Kollege Recht, wenn er sagt, dass eine solche Entscheidung nicht zurückgenommen werden kann. Ist das Spiel nach der Entscheidung nämlich fortgesetzt, ist keine nachträgliche Änderung mehr möglich.
Entsprechende Änderungswünsche, auch nach löblichen Eingeständnissen eines Spielers (warum ist der eigentlich nicht sofort zum Schiedsrichter, bevor das Spiel fortgesetzt wurde?), sind danach nur noch über den schriftlichen Weg beim Staffelleiter und danach den Rechtsinstanzen möglich. Bei derartigen Sachlagen kann das auch im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden. (Regel 5)
Schönes Ding!
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@ Oliver § 51 der hessischen Satzung
Deine Lieblingsstelle, lieber Oliver ist nicht in der Satzung zu finden, sondern in der Strafordnung.
Zudem ist diese Strafordnung nicht mehr gültig.
Meines Wissens gilt seit dem 1.7.2009 eine neue Strafordnung...
Wenn Ihr Euren Prozess genauso sorgfältig führt, wie eure Recherchen zu Euren Artikeln, dann GUTE NACHT !!!
Es grüßt,
HessenSchorsch