Drei Anekdoten, die die Straf-Unkultur innerhalb von Fußballverbänden illustrieren, sind mir jüngst zugetragen worden: 1. Holger Speier, ehemaliger Jugendleiter des FC Burgsolms (Hessen), wurde vor zwei Jahren mit 50 Euro belegt, weil er auf einer Verbandssitzung eine flapsige Bemerkung fallen ließ („Wer lesen kann, ist im Vorteil.“), bei der der Kreisjugendwart das Gefühl hatte, sie ginge auf seine Kosten (zurecht übrigens). „Alle haben gelacht“, sagt Speier, „es war ja bloß ein Scherz.“ Daraufhin wurde er gemäß §84 der Verbandsordnung des Hessischen Fußballverbands des „unsportlichen Verhaltens gegenüber einem Verbandsfunktionär“ bezichtigt. Wie üblich übernahm der Verein die Strafe. Nach kurzer Diskussion, denn bei der Berufung wären 150 € Kosten angefallen. Für den Verlierer, also mit mindestens 99,5 Prozent Wahrscheinlichkeit den FC. „Vorsicht, 50 Euro!“ sei auf Tagungen inzwischen zum geflügelten Wort geworden, wenn jemand anhebt, die Stimme zu erheben.
2. Der Trainer einer Hamburger Amateurmannschaft hat mit mir beim Bier geplaudert: Vor zwei Jahren sei er mit seiner Vereinsdelegation zu einem Termin beim Sportgericht gereist, um an dem die Tätlichkeit einer seiner Spieler verhandelt wurde. Verhandelt werden sollte, denn weil sie mit zwei Minuten Verspätung eintrafen, habe das Gericht die Anhörung verweigert. Und eine vierwöchige Sperre ausgesprochen.
3. Eberhard Petri, Abteilungslseiter des westfälischen VfL Kamen, hat mir am Telefon erzählt, dass ein Betreuer der F-Jugend seines Vereins einmal 55 € Strafen verursachte, weil er zu einem Auswärtsspiel aus Versehen die falsche Passmappe mitnahm. Also hatte er 11 falsche Pässe, und 11 mal 5 gibt 55 Euro. Hessen hat für solche Fälle immerhin eine Höchststrafe von 15 Euro festgelegt.
Strafgebühren werden übrigens per Einzugsermächtigung transferiert – zumindest in einigen Ländern. Praktisch. Jedenfalls müsste für jeden Fußballkreis, wo das Geld hinfließt, eine satte Summe zusammenkommen. Wie viel das genau ist und was damit geschieht, weiß man nicht. Die gemeinnützigen Verbände veröffentlichen keine Zahlen. Und sind auch nicht zur Auskunft bereit. Meine Fragen blieben bislang unbeantwortet.
Recht verstanden: Strafe muss auch mal sein, und einen Spielbetrieb mit all seinen Rahmenbedingungen zu organisieren, kostet Geld. Doch die Vereinsleute fühlen sich gegängelt. Ein großes Ärgernis sind beispielsweise die Strafen, die beim Ergebnisdienst der DFB.net GmbH, der Plattform fussball.de, entfallen. Wenn ein Resultat zu spät gemeldet wird, setzt es teilweise mehr als 25 Euro – selbst für F-Jugendspiele. Dazu später mehr.
Meine Lieblingsstelle ist aber § 51 der hessischen Satzung: „Eine Veränderung des Spielfeldes oder des Platzaufbaus nach Spielbeginn ohne ausdrückliche Zustimmung des Schiedsrichters wird mit Geldstrafe von 30 bis zu 1300 Euro geahndet.“
Der Mensch, der dem FC Burgsolms die Strafe verhängt hat, ist für solche Entscheidungen allerdings auch bekannt und hat eine zweifelhafte Berühmtheit erlangt. (Wenn es wirklich der war, von dem ich ausgehe, dass er es war..)
FC Burgsolms kenn ich gar nicht! (Okay, auch den Schiri nicht!) Aber wir hatten früher auch immer Schiri´s die gegen uns pfiffen.
Das Schiris Spiele verpfeifen, dazu brauch ich, (als mickriger Verbandsliga- Torwart) keine FIFA- Kommission... das ist bei uns im Saarland (hinter vorgehaltener Hand) auch dem Verbandschef bekannt.
Grüsse
Hugo
www.fussball-kultur.com
@ Oliver § 51 der hessischen Satzung
Deine Lieblingsstelle, lieber Oliver ist nicht in der Satzung zu finden, sondern in der Strafordnung.
Zudem ist diese Strafordnung nicht mehr gültig.
Meines Wissens gilt seit dem 1.7.2009 eine neue Strafordnung...
Wenn Ihr Euren Prozess genauso sorgfältig führt, wie eure Recherchen zu Euren Artikeln, dann GUTE NACHT !!!
Es grüßt,
HessenSchorsch