Verwerfliche Medienpartnerschaften?

Liebe Hartplatzhelden, nun hat also tatsächlich die erste Instanz, das Landgericht Stuttgart, der Klage des Württembergischen Fußballverbands (WFV) entsprochen. Doch wir werden Berufung einlegen. Unser Gegner ist in den letzten Monaten durch polemische Angriffe gegen uns auffällig geworden (Stichworte Abzocker und Schmarotzer); wir haben uns zurückgehalten. Nun möchten auch wir offensiver werden, sozusagen einen Stürmer einwechseln. Aber sachlich bleiben wollen wir natürlich auch, nicht zuletzt um vielen seltsamen Argumenten unserer Gegner entgegenzutreten, die auch in den Medien mehr und mehr durchdringen, um sie mit Euch zu diskutieren. Der Serie Teil 1: unsere Medienpartnerschaften.


Uns wird vorgehalten, wir würden Partnerschaften mit großen Verlagen und Portalen eingehen. Wir kooperieren in der Tat mit stern.de, das galt auch mal für sueddeutsche.de und kicker.de, die unsere Clips auf ihren Websiten zeigen und zeigten, teilweise mit kleinen Texten aus unserer Redaktion. Auch suchen wir immer nach wie vor nach Interessenten. Welche Ziele wir mit diesen Partnerschaften verfolgen? Erstens wollen wir Eure tollen Tore, Paraden und Stolperer einem größeren Publikum vorstellen. Zweitens wollen wir unser Portal bekannter machen – und damit allen Fußballern und Fußballfreunden die Möglichkeit, Clips in einem reinen Fußballportal hochzuladen. Denn noch kennen uns längst nicht alle. Übrigens, das nur nebenbei: Geld fließt dabei keins.

Was daran verwerflich sein soll, ist uns schleierhaft. Natürlich haben Stern und kicker viel mehr Besucher als wir, und diese freuen sich, so weit wir wissen, auch mal schöne Szenen aus der Kreisliga zu sehen. Und die Hartplatzhelden sind glücklich und stolz, dass Ihre Heldentaten direkt neben denen von Ribéry und Gomez besprochen werden. Alle Seiten profitieren davon: die Sportredaktionen unserer großen Partner, wir und nicht zuletzt alle unsere User, weil sie die Chance haben, noch mehr Leute zu erreichen als unsere Community. Wo ist also das Problem?

Ja, diese Form der Kooperation ist meinetwegen eine „Vermarktung“. Dass uns der WFV in seiner Klageschrift dieses Vorgehen, es so benennend, vorwirft, mag vielleicht bei der Urteilsfindung des Gerichts keine große Rolle gespielt haben. Aber es belegt, dass die Kläger nicht, wie sie sich auf ihre Schultern klopfend gerne behaupten, im Interesse der Fußballer und ihrer Vereine handeln, sondern dagegen. Denn welcher angebliche Förderer des Fußballs kann etwas Schlechtes daran finden, dass seinen Mitgliedern mehr Aufmerksamkeit zukommt?

Liebe Hartplatzhelden, erklärt’s mir! Ich versteh’s nicht.
Kommentare: 10
von gorillaschnitzel am 13.05.2008 um 08:27h

Unterstützung. Ein Versuch:

http://finkployd.blogger.de/stories/1122477/

von Thomas Kanthak am 14.05.2008 um 11:07h

Ich bin kein Jurist, sondern Mediziner. Steht in den Richtlinien der Fußballverbände, ähnlich wie auf Konzertkarten, dass der Verband oder die Vereine allein das Recht auf Verwertung medialer Inhalte ihrer Veranstaltungen in jeglicher Form in Schrift und Bild haben? Dann dürften nämlich keine Mikrofone oder Kameras selbst bei Amateurspielen mehr zugelassen werden und Berichte über Kreisliga-Spiele in der Lokalpresse wären demnach in Zukunft auch obsolet, weil die Tageszeitungen daraus einen Teil ihrer Einnahmen erzielen (Auflagensteigerung).

von Ingrid Djakou am 15.05.2008 um 00:38h

In der Satzung des NFV (Niedersachsen) steht dazu unter "Sonstige Bestimmungen" unter $ 56 Medienrechte etwas dazu, dass mir schon "Sorgen macht". (http://www.nfv-www.de/downloads/s_147/Satzung-13-03-2007.pdf)

Aber ob das wirklich so ist, also die Vereine des Verbandes das auch alle so sehen, bezweifle ich etwas. Habe mich gerade gestern mit einem Vereinsvorsitzenden darüber unterhalten.

von Stefan am 15.05.2008 um 11:40h

Der Punkt "Medien- und Vermarktungsrechte" in der Satzung des wfv ist derart schwammig formuliert, dass er in gewisser Weise alles und nichts aussagt.

Da steht "Entsprechendes gilt auch für die Rechte bezüglich aller anderen Bild- und Tonträger gegenwärtiger und künftiger technischer Einrichtungen jeder Art und in jeder Programm- und Verwertungsform ...", aber nicht, worauf sich das "Entsprechend" bezieht. Darauf, dass 10% der Bruttoeinnahmen aus Vergütungen dem wvf zustehen (in Eurem Fall wären das ja dann 10% von 0 EUR) oder darauf, dass dem wvf die Rechte gehören.

Und davon abgesehen: seit wann kann man sich denn gegen "künftige technische Entwicklungen" absichern. Klagen die auch, wenn Ufos kommen und ihre Aufnahmen extraterrestrisch übertragen?

Nicht zu fassen, das Ganze ...

von Ingrid Djakou am 15.05.2008 um 22:15h

Dann kopier ich mal den § 56 (Medienrechte) der NFV-Satzung:

"Das Recht, über Rundfunkübertragungen (Fernsehen und Hörfunk) von Pflicht- und Freundschaftsspielen Verträge zu schließen und die Vergütungen aus solchen Verträgen für die Vereine treuhänderisch zu vereinnahmen und an sie zu verteilen, besitzt der Niedersächsische Fußballverband. Entsprechendes gilt auch für die Rechte bezüglich aller anderen Bild- und Tonträger gegenwärtiger und künftiger technischer Einrichtungen jeder Art und in jeder Programm- und Verwertungsform – insbesondere über Internet und andere Online-Dienste – sowie möglicher Vertragspartner." Quellle: http://www.nfv-www.de/downloads/s_147/Satzung-13-03-2007.pdf

Ist wohl die gleiche Art wie beim WFV? Da sind ja sogar Freundschaftsspiele mit einbezogen, da habe ich jetzt erst wahrgenommen. Erstellen eigentlich die Verbände die Satzungen eigenmächtig oder gibt es über über die einzelnen Punkte Abstimmungen mit den Vereinen?

von Ingrid Djakou am 15.05.2008 um 22:28h

Gehört zwar eigentlich nicht zum Thema, aber hier mal ein Hinweis, dass Verbände auch mal als Verlierer hervorgehen: Es gab einen jahrenlangen Streit um die Erlaubnis der Hosenwerbung. Arminia Hannover (besonders deren Vorsitzender)hat sich nach ersten Niederlagen nicht entmutigen lassen und jetzt gewonnen. In Niedersachsen ist jetzt Hosenwerbung erlaubt. Ein Bericht der Braunschweiger Zeitung ist hier zu lesen: http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2168/artid/8403492 Auch der RSV05 wird nächste Saison mit Hosenwerbung spielen.______ Weiterer Fall betr. Gerichtsurteil Verband: Wenn einem Verband ein Fehler unterläuft und dieser irrtümlich eine Spielerlaubnis erteilt für einen Spieler, der vom abgegebenen Verein nicht freigegeben war, muss der neue Verein den Irrtum bemerken und darf den Spieler nicht einsetzen. Siehe: http://www.hna.de/spsnsolobig/00_20080514175905_Punktabzug_fuer_den_SCW.html

von Ingrid Djakou am 15.05.2008 um 22:32h

Noch als Nachtrag: das soll hier natürlich nicht weiter vom Thema abweichend diskutiert werden, ich wollte damit nur darauf hinweisen, dass es sich manchmal doch lohnt, nicht nachzugeben - auf der anderen Seite darf man sich nicht auf die Verbände verlassen, dass die alles richtig machen.

von M.Wiemer am 20.05.2008 um 12:08h

Wieso gibt es die Partnerschaften mit kicker.de und sueddeutsche.de nicht mehr ?

von Oliver Fritsch am 20.05.2008 um 16:13h

An uns hat es nicht gelegen. sueddeutsche.de hat andere Prioritäten gesetzt. kicker.de wollte abwarten, wie die Rechtssituation aussieht.

von Ingrid Djakou am 17.06.2008 um 17:08h

Ich möchte noch mal hinzufügen, dass ich vor 2-3 Wochen mit einem Verantwortlichen vom NFV gesprochen und ihn zu Hartplatzhelden befragt habe. Da wurde auch ganz klar die Meinung vertreten, dass hinter Hartplatzhelden ja ein Verlag stünde und es bei dieser Videoplattform nicht nur darum gehe, dem Amateurfußball eine Plattform zu bieten sondern auch um Profit.
Ich frage mich nur, woher die Gegner von Hartplatzhelden diese Infos haben?

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