HFV verbietet dem Kreisligisten VfL Philippstal, Videos auf Youtube hochzuladen

Der Hessische Fußball-Verband (HFV) hat den Kreisligisten VfL Philippstal „höflichst“, aber nachdrücklich gebeten, Videos von Spielszenen zu löschen, die er auf Youtube hochgeladen hatte und die im Gästebuch der Vereins-Website verlinkt wurden. Der Verein, von dem Brief des Vereinsjustitiars überrascht, ist der Bitte nachgekommen. Mit Bedauern, wie ein Mitarbeiter der Website, betont. Denn Spieler und Fans hätten Freude an den Clips gehabt und viel darüber gesprochen. Der HFV habe nur wenige Wochen gebraucht, um zu intervenieren, denn der VfL habe erst im Frühjahr 2009 mit dem Filmen und Hochladen angefangen.

In dem Schreiben vom 19. Mai 2009 heißt es: „Die Film- und Vermarktungsrechte liegen allein bei dem Hessischen Fußball-Verband. Wir haben Ihnen keine Erlaubnis zur Ausstrahlung und bitten dies folglich zu respektieren. Ich bitte um zeitnahes Löschen aus dem Internet. Ich habe mir [!] eine Frist bis zum 25. Mai 2009 gesetzt.“  Unterschrieben von Eric Maas (stellvertretender Geschäftsführer und Justitiar des HFV).

Mehr auf der Website des VfL.

 

Kommentare: 5
von Jürgen Kalwa am 29.07.2009 um 23:25h

Wie kann es sein, dass die Film- und Vermarktungsrechte al
"allein" beim Verband liegen? In Paragraph 55
der Satzung des HFV steht das nicht. Da steht, dass sie
zwar das Recht haben, Verträge zu schließen,
die Fernseh-, Hörfunk- und Internetauswertungen
betreffen. Aber es steht nicht dort, dass
sie das alleinige und ausschließliche Recht haben.
Mit anderen Worten: Der Verband maßt sich mit diesem Ukas etwas an.
Warum ist das entscheidend? Wenn der Verband
tatsächlich die alleinigen Rechte hätte, müsste er in der
Satzung auch sagen, wie er das daraus erwirtschaftete
Geld verteilt. Ein anderer, verschleierter Umgang mit solchen Sachverhalten wäre grenzwertig sittenwidrig. Denn er
entzöge den Mitgliedern (den Vereinen) unter einem
Vorwand deren Rechte an eigenen
Auswertungsmöglichkeiten. Aber wenn die Vereine natürlich
gleich den Kopf einziehen....

von Oliver Fritsch am 30.07.2009 um 16:44h

Reiner Grundmann schreibt mir gerade eine Mail: "Warum lässt sich der Verein das gefallen und nimmt sofort die Videos wieder aus dem Netz. Warum warten sie nicht einfach mal ab, was passieren wird? Immer diese Angst, wenn von oben was angeordnet oder angedroht wird."

Nebenan wird übrigens auch diskutiert:
http://www.direkter-freistoss.de/2009/07/29/dfb-hfv-video-philippstal-verbot-monopol/

von Ingrid am 31.07.2009 um 01:01h

@ Jürgen Kalwa, diese Formulierung ist mir auch schon in einer anderen Verbandssatzung aufgefallen. Ich würde sagen;: juristisch schlecht formuliert. Die meinen natürlich mit den Worten "Das Recht hat...." sicher nicht das Recht aus "Rechten und Pflichten" sondern "die Rechte" (also Vermarktungsrechte). Ich habe die Satzung der Hessen nicht gefunden, aber in anderen Satzungen steht dann ja weiter: "Entsprechendes gilt auch für die Rechte bezüglich aller anderen Bild- und Tonträger ...."
Da wird das Wort "Rechte" benutzt.

Habe ein paar Links im o.g. Beitrag bei direkter-freistoss.de angegeben.

Es ist schon so, dass die Vereine verpflichtet sind, die Verbandssatzung anzuerkennen und anscheinend werden neue §§ vom Verbandstag abgesegnet (siehe Beitrag wie vor genannt).

von Anonymer Teilnehmer am 31.07.2009 um 08:10h

Die hessische Satzung ist hier zu finden:
http://www.hfv-online.de/index.php?id=381
(als pdf-Datei).
Paragraph 55 lautet: "Das Recht, über Fernseh- und Hörfunkübertragungen von Meisterschaftsspielen und Pokalspielen Verträge zu schließen, besitzt der HFV, soweit nicht
vorrangige Rechte des DFB und seiner Mitgliedsverbände bestehen.Gleiches gilt für die Rechte bezüglich aller neuen Medien, sowie aller anderen Bild- und Tonträger und künftiger technischer Einrichtungen jeder Art und in jeder Programm- und Verwertungsform, insbesondere des Internets. Der Verband kann Dritte mit der Ausübung seiner Rechte beauftragen."

Im Normalfall gilt bei Satzungen und Gesetzen nicht, was die Leute meinen, sondern was geschrieben steht. Wenn es dann Streit über die Auslegung gibt, landet man vor einem Gericht.
Wenn man den schlecht formulierten Satz umdreht, lautet er: der HFV hat das Recht.... " Ja, das Recht hat er. Aber es schließt die Rechte von anderen nicht automatisch aus.

von Jürgen Kalwa am 31.07.2009 um 08:11h

Die hessische Satzung ist hier zu finden:
http://www.hfv-online.de/index.php?id=381
(als pdf-Datei).
Paragraph 55 lautet: "Das Recht, über Fernseh- und Hörfunkübertragungen von Meisterschaftsspielen und Pokalspielen Verträge zu schließen, besitzt der HFV, soweit nicht
vorrangige Rechte des DFB und seiner Mitgliedsverbände bestehen.Gleiches gilt für die Rechte bezüglich aller neuen Medien, sowie aller anderen Bild- und Tonträger und künftiger technischer Einrichtungen jeder Art und in jeder Programm- und Verwertungsform, insbesondere des Internets. Der Verband kann Dritte mit der Ausübung seiner Rechte beauftragen."

Im Normalfall gilt bei Satzungen und Gesetzen nicht, was die Leute meinen, sondern was geschrieben steht. Wenn es dann Streit über die Auslegung gibt, landet man vor einem Gericht.
Wenn man den schlecht formulierten Satz umdreht, lautet er: der HFV hat das Recht.... " Ja, das Recht hat er. Aber es schließt die Rechte von anderen nicht automatisch aus.

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